DATENSCHUTZ

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft auch Unternehmen außerhalb der EU

Seit 25. Mai 2018 ist in der EU die revidierte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Weltweit müssen nun Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten und / oder Daten von EU Bürgern erfassen bzw. bearbeiten, das EU Datenschutzrecht einhalten.
Es ist unbedingt ratsam das neue EU-Datenschutzrecht zu beachten, sonst drohen hohe Strafen.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie vom Datenschutzrecht der Europäischen Union (EU) betroffen sind? Unser Fragebogen hilft Ihnen weiter!

Zwingend für betroffene Unternehmen: Datenschutz-Vertreter in der EU

Als Unternehmen, das das EU-Datenschutzrecht einhalten muss, benötigen Sie insbesondere einen Datenschutz-Vertreter in der EU.

Mit unserem Angebot zum Fixpreis verfügen Sie über die notwendige Datenschutz-Vertretung in der EU gemäss Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ihre Vorteile

Wir sind die Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Sie können ADVOVOX in Ihrer Datenschutzerklärung und anderswo als Datenschutz-Vertreterin in der EU aufführen.

Anfragen per Briefpost oder E-Mail an Ihre Datenschutz-Vertreterin werden an Sie weitergeleitet, zum Beispiel wenn eine betroffene Person Auskunft über Ihre bearbeiteten Daten verlangt.

Haben Sie Fragen, ob Ihre Geschäftsprozesse datenschutzkonform sind? Schweizer und deutsche Anwälte beraten Sie

Sie haben weitere Fragen, was Sie vorkehren müssen, um Ihre Geschäftsprozesse EU-Datenschutz-konform zu gestalten?

Dafür arbeiten wir eng mit den Schweizer Anwälten von Good & Partner zusammen (www.goodpartner.ch) und können Sie deshalb auch vor Ort kompetent beraten.

Unsere Spezialisten unterstützen Sie gern.

Beratung buchen

UNSERE PREISE

Budget EUR 100.00 jährlich
  • Deutsche Anwaltskanzlei als EU-Datenschutzvertreter
  • Anlaufstelle für sämtliche Anfragen zum Thema Datenschutz
  • E-Mail-Adresse
  • Postadresse
  • Weiterleitung von Anfragen
    1 pro Jahr inkl.
    (jede weitere 70 EUR)

  • 12 Monate Vertragslaufzeit
  • Bestellung
Basic EUR 200.00 jährlich
  • Deutsche Anwaltskanzlei als EU-Datenschutzvertreter
  • Anlaufstelle für sämtliche Anfragen zum Thema Datenschutz
  • E-Mail-Adresse
  • Postadresse
  • Weiterleitung von Anfragen
    3 pro Jahr inkl.
    (jede weitere 50 EUR)

  • 12 Monate Vertragslaufzeit
  • Bestellung
Premium EUR 500.00 jährlich
  • Deutsche Anwaltskanzlei als EU-Datenschutzvertreter
  • Anlaufstelle für sämtliche Anfragen zum Thema Datenschutz
  • E-Mail-Adresse
  • Postadresse
  • Weiterleitung von Anfragen
    15 pro Jahr inkl.
    (jede weitere 30 EUR)

  • 12 Monate Vertragslaufzeit
  • Bestellung

DSGVO-RATGEBER

Brauchen auch Sie einen EU-Datenschutz-Vertreter?
Was versteht man unter der DSGVO?

DSGVO ist die Abkürzung für die Datenschutz-Grundverordnung. Hiermit wird der Datenschutz in der Europäischen Union vereinheitlicht aber auch verschärft.

Im Mittelpunkt dieser Verordnung steht das Recht natürlicher Personen auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

Ist die DSGVO für Länder außerhalb der EU relevant?

Ja, denn gemäß Art. 3 DSGVO müssen sich nicht nur die Firmen mit Sitz in der EU an die Datenschutzgrundverordnung halten, sondern auch alle Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU ihre Dienstleistungen oder Waren anbieten.

Was ist die GDPR?

Die GDPR ist die englische Fassung der DSGVO. Die Abkürzung GDPR steht für General Data Protection Regulation. Ein inhaltlicher Unterschied besteht zwischen der GDPR und der DSGVO nicht.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der DSGVO?

Verstöße gegen die DSGVO können mit Höchststrafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes, je nach dem was höher ausfällt, bestraft werden. Die Aufsichtsbehörden können hierzu die betroffenen Unternehmen untersuchen und entsprechende Informationen anfordern. Die Aufsichtsbehörden müssen sicherstellen, dass die Sanktionen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.

Des Weiteren können aufgrund von Datenschutzverstößen Abmahnungen beispielsweise von Verbraucherschutzverbänden oder den Betroffenen ausgesprochen werden. Nicht zuletzt können Unternehmen aber auch aufgrund von bilateralen Verträgen zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet werden, was bei Nichteinhaltung Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen auslösen kann.

Was ist ein EU-Datenschutz-Vertreter?

Unternehmen, die außerhalb der EU ihre Niederlassung haben aber in der EU tätig sind, müssen gemäß Art. 27 Abs. 1 DSGVO schriftlich einen EU-Datenschutz-Vertreter benennen.

Der EU-Datenschutz-Vertreter dient gemäß Art. 27 Abs. 4 DSGVO insbesondere Aufsichtsbehörden oder Betroffenen bei sämtlichen Anfragen im Zusammenhang mit der DSGVO als Ansprechpartner, entweder zusätzlich oder anstelle des Verantwortlichen

Wer kann EU-Datenschutz-Vertreter sein?

Der EU-Datenschutz-Vertreter muss gemäß Art. 27 Abs. 3 DSGVO in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen sein. EU-Datenschutz-Vertreter kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.

Die Benennung des EU-Datenschutz-Vertreters hat gemäß Art. 27 Abs. 1 DSGVO schriftlich zu erfolgen.

Inwieweit haftet der EU-Datenschutz-Vertreter für die Einhaltung der DSGVO?

Mit der Bestellung eines EU-Datenschutz-Vertreters entfällt die Haftung des vertretenen Unternehmens nicht. Gemäß Art. 27 Abs. 5 DSGVO tragen die vertretenen Unternehmen selbst die Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO.

Was passiert bei Gesetzesänderungen den EU-Datenschutz-Vertreter betreffend?

In diesem Fall passen wir unser Angebot entsprechend an.

Wo soll die Information über den EU-Datenschutz-Vertreter eingebunden werden?

Der EU-Datenschutz-Vertreter muss in Ihrer Datenschutzerklärung benannt werden.

Ist der EU-Datenschutz-Vertreter auch für die rechtliche Beratung zuständig?

Nein, der EU-Datenschutz-Vertreter ist nur eine zusätzliche Anlaufstelle für Anfragen innerhalb der EU. Falls Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, können Sie uns hierzu selbstverständlich gern separat beauftragen. Wir sind gerne für Sie da!

Kontaktdaten

Advovox Rechtsanwalts GmbH

Arkonastr. 45-49
13189 Berlin

Telefon: +49 - (0) 30 - 22 48 75 28
Telefax:  +49 - (0) 30 - 22 48 75 29

E-Mail: inbox@advovox.de
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