Rechtsfragen aus Australien, Kanada, Polen oder der Schweiz? Bei uns sind Sie richtig!
Dem internationalen Recht kommt im Zuge der weiter voranschreitenden Globalisierung und dem schneller wachsenden Austausch verschiedener Kulturen eine immer größere Bedeutung zu. Das internationale Recht kommt dann zur Anwendung, wenn in einem Sachverhalt ein Bezug zu einem anderen Staat gegeben ist.
Wir unterstützen Sie in der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen in allen Angelegenheiten mit Auslandsbezug und können dabei vor allem auf unsere guten Erfahrungen im englischsprachigen Rechtsraum bauen. Unsere Partnerkanzleien in Australien und Kanada stehen uns hierbei jederzeit zur Seite.
Insgesamt liegt der Schwerpunkt unserer internationalen Rechtsberatung bei der vollständigen Begleitung und Umsetzung von Unternehmensgründungen, im Bereich der Vertragsgestaltung und bei der Beratung in Steuersachen (Doppelbesteuerungsabkommen und Umsatzsteuer). Die vielseitigen Sprachkenntnisse unserer Mitarbeiter ermöglichen uns die Verständigung in den wichtigsten europäischen Sprachen.