Sie haben eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten

Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht sind von besonderer Schnelligkeit geprägt und erfordern im Konfliktfall eine sofortige Reaktion.

In der Regel beginnen die Verfahren im Wettbewerbsrecht mit einer außergerichtlichen Abmahnung, in der ein Wettbewerbsverstoß angezeigt und unter Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Reagiert der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht, so wird der Abmahnende die Unterlassung des vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes in einem gerichtlichen Eilverfahren durchsetzen.

Im Wettbewerbsrecht sollte der Abgemahnte von einem Anwalt prüfen lassen, wie er schnell und zielsicher auf einen solchen wettbewerbsrechtlichen Streit reagieren und sich effektiv verteidigen kann. Auch in den späteren Stadien eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens ist es ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen.

Unser Leistungsspektrum:
Wir beraten und verteidigen unsere Mandanten in allen Fragen des Wettbewerbsrechts, vor allem bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen und/oder Ordnungsmittelanträgen.

Um Auseinandersetzungen mit Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden zu vermeiden, unterstützen wir unsere Mandanten im Wettbewerbsrecht bereits im Vorfeld durch die Kontrolle ihrer Internetseiten, ihrer Werbeprospekte, ihrer Werbung in Print- und Telemedien sowie ihrer sonstigen Akquisemaßnahmen auf Wettbewerbsverstöße.

Auch die Werbung der Mitbewerber unserer Mandanten überprüfen wir auf Zulässigkeit und verwirklichen die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Verhaltensnormen durch Abmahnungen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte.

Wir vertreten Sie auch im Markenrecht!
Traditionell zählt auch das Markenrecht zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne. In diesem Bereich prüfen wir die Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen und Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen. Weiterhin übernehmen wir die Anmeldung und Eintragung von Marken in allen Markenregistern sowie die Überwachung und den Schutz eingetragener Marken, Geschäftsbezeichnungen und geographischer Herkunftsangaben. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch im Markenrecht in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

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